Bembi hat geschrieben: ↑17.05.2024, 00:23
Willst Du subventionierten (netzentgeltfreien) Strom haben, dann brauchst Du erst mal einen separaten Zähler und ab 01.01.2024 bei definierten Anlagentypen ab 4,2 KW eben ein EMS.
Das liest sich zumindest so, als ob Du der irrtümlichen Ansicht bist, man hat die Wahl das zu entscheiden ob bei Anlagentypen mit einer SteuVE ab 4,2 kW eine netzdienliche Steuerung stattfindet oder nicht und Du dafür im Gegenzug eine Netzentgeldreduzierung bekommst. Du hast aber keinerlei freie Wahl, es ist bei bestimmten Anlagentypen ab 4,2 kW schlichtweg vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Genau darunter fällt auch die Anlage von AlterMann mit seinem verbauten Stromspeicher.
Sein Netzbetreiber schläft auch nicht, sondern er hat als Nutzer nur den außerordentlichen Komfort, dass ihm das noch im Jahr 2023 verbaut worden ist, er hat also bis zum Jahr 2029 Bestandsschutz, bis er seine Anlage bzw. seine vorhandenen SteuVE entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers und des Netzbetreibers netzdienlich steuern können lassen muss.
Bembi hat geschrieben: ↑17.05.2024, 00:23
Hast Du Solar auf dem Dach, dann stellt sich die Frage, ob das mit dem netzentgeltfreien Zähler überhaupt noch Sinn macht. Die Netzentgelte sind unterschiedlich, so dass man ausrechen muss, ob die Grundgebühr für den zusätzlichen Zähler überhaupt wieder dabei herauskommt.
Die Frage ob er das netzdienlich steuern lassen muss, stellt sich nicht, das ist einfach ein Gesetz bzw. eine Festlegung der Bundesnetzagentur, durch die Kompetenzen, die diese durch den Gesetzgeber nach $14a EnWG zugesprochen bekommen hat. Im konkreten Fall von dem Nutzer AlterMann mit einer Bestandsanlage
muss diese bis zum Jahr 2029 die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen, sein Netzanbieter hat bis dahin ja noch viel Zeit ihn über konkrete Schritte zu informieren.
Bembi hat geschrieben: ↑17.05.2024, 00:23
Da Du ja Solarstrom zum Betreiben benutzen willst, sollte es doch völlig egal sein, denn Du ziehst ja mehr oder weniger keinen Strom aus dem Netz.
Es kann ihm eben nicht egal sein, da er als Stromspeicher eine SteuVE verbaut hat. Seine Anlage kann er bei Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber nur sinnvoll mit einem verbauten EMS nutzen, ansonsten hat er bei Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber Leistungseinbußen und er will offensichtlich nichts verschenken, sondern selber entscheiden können, was mit seinem Strom bei einem Eingriff durch den Netzbetreiber passiert und das ist nur möglich mit einem EMS, da hat er zumindest die Möglichkeit selber im EMS zu konfigurieren was passiert und lediglich das EMS selber bekommt die Sollwertvorgabe durch den Netzbetreiber.
Da AlterMann ja noch bis 2029 wegen Bestandsbau Zeit hat, kann er sich da ja in aller Ruhe mit dem Elektriker seines Vertrauens absprechen eine passende Lösung verbauen zu lassen bzw. da auch noch Rücksprache mit seinem Netzbetreiber halten.