Freigabesignal für Klimaanlage

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Fonzo
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 16.05.2024, 18:48

AlterMann hat geschrieben:
16.05.2024, 17:13
Weder der TE noch ich wollen Strom kaufen, sondern lediglich den eigenen produzierten Strom nutzen.
Das ist schon klar, nur wirst Du mit der von Dir beschriebenen Konstellation aus Wallbox, Stromspeicher und Wärmepumpe im Fall eines regulatorischen Eingriffs durch den Netzbetreiber Strom verschenken bzw. diesen eben nicht selbst nutzen können, insofern Du kein passendes EMS verbaut hast. Das verwendete EMS muss natürlich auch in der Lage sein die Klimaanlage ansteuern können, sonst kann dieses ja nicht seiner Aufgabenstellung nachgehen.

eQ-3 bietet zur Zeit kein EMS an, hat lediglich angekündigt das in Zukunft zu tun. Wenn Du also nicht einen anderen Hersteller nutzen willst, wirst Du zumindest zur Zeit warten müssen bis der Hersteller eQ-3 seinen Ankündigungen auch Taten hat folgen lassen.
AlterMann hat geschrieben:
16.05.2024, 17:13
es schreibt mir keiner vor, was ich mit meinem Eigentum mache
Der Gesetzgeber macht die Vorgaben, ob Du in Zukunft ein EMS verbauen lässt oder nicht ist Deine Entscheidung, Du musst nur mit den Konsequenzen Deiner persönlichen Entscheidung dann auch leben, ohne EMS kannst Du Deinen erzeugten Strom im Fall eines Eingriffs durch den Netzbetreiber nicht nutzen.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Xel66 » 16.05.2024, 18:56

Fonzo hat geschrieben:
16.05.2024, 18:48
Das verwendete EMS muss natürlich auch in der Lage sein die Klimaanlage ansteuern können, sonst kann dieses ja nicht seiner Aufgabenstellung nachgehen.
Das ist und bleibt immer noch Blödsinn, da Klimaanlagen nicht der Pflicht unterliegen, durch den Netzbetreiber in der Leistung reduziert zu werden. Schon gar nicht, weil es erstens keine Klimaanlagen für den normalen Hausgebrauch gibt, die sowas vorsehen (im Gegensatz zu Wärmepumpen) und zweitens sie nicht in der Leistungsklasse spielen, die einen solchen Eingriff notwendig machen.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 16.05.2024, 19:19

Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 18:56
Fonzo hat geschrieben:
16.05.2024, 18:48
Das verwendete EMS muss natürlich auch in der Lage sein die Klimaanlage ansteuern können, sonst kann dieses ja nicht seiner Aufgabenstellung nachgehen.
Das ist und bleibt immer noch Blödsinn, da Klimaanlagen nicht der Pflicht unterliegen, durch den Netzbetreiber in der Leistung reduziert zu werden.
Ein EMS, das keinen Kommunikationskanal zu einer anzuschaffenden Klimaanlage hat, kann diese im Falle einer Sollwertvorgabe durch den Netzbetreiber schlichtweg nicht in das Energiemanagement einbeziehen.
Keine Ahnung wo Dein persönliches Problem ist diesen Fakt nachzuvollziehen.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Xel66 » 16.05.2024, 22:45

Ich habe kein Problem. Klimaanlagen unterliegen nicht der Steuerungspflicht. Fertig. Es besteht kein Grund, eine solche in ein irgendwie gearteten System zu implementieren. Das Problem stellt sich daher überhaupt nicht. Ein solches Gerät hat den gleichen Status wie eine Waschmachine, Trockner etc. Es käme auch niemand auf die Idee, einen E-Herd (obwohl dessen Anschlusswert die 4,2kW weit überschreitet), in ein solches System zu implementieren.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 16.05.2024, 23:26

Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 22:45
Ich habe kein Problem.
Offensichtlich zumindest ein Verständnisproblem bzw. Du willst Dich mit dem Problem anderer Fragesteller eben gar nicht auseinander setzen. Wenn man wie AlterMann eine Klimaanlage abhängig vom vorhandenen Stromspeicher und Überschuss schalten will, der Stromspeicher aber als SteuVE nur sinnvoll über ein EMS geregelt wird, dann muss wohl auch das benutzte EMS die Klimaanlage steuern können, unabhängig davon ob die Klimaanlage nun als SteuVE gilt oder nicht.
Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 22:45
Klimaanlagen unterliegen nicht der Steuerungspflicht.
Diese pauschale Aussage bleibt immer noch falsch und zeigt nur das Du den Beschluss der Bundesnetzagentur immer noch nicht gelesen und verstanden hast. Es hängt ausschließlich davon ab ob die Gruppe als SteuVE über 4,2 kW Netzanschlussleistung liegt oder eben nicht, ob diese unter die Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung fällt.
Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 22:45
Es besteht kein Grund, eine solche in ein irgendwie gearteten System zu implementieren.
Für Dich anscheinend ganz offensichtlich nicht. Für jemand der einen Stromspeicher, der als SteuVE zählt, besitzt und die Klimaanlage bei Überschuss schalten will, offensichtlich schon.
Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 22:45
Das Problem stellt sich daher überhaupt nicht.
Für Dich offensichtlich nicht, Du besitzt aber wohl auch keinen Stromspeicher als SteuVE.
Xel66 hat geschrieben:
16.05.2024, 22:45
Es käme auch niemand auf die Idee, einen E-Herd (obwohl dessen Anschlusswert die 4,2kW weit überschreitet), in ein solches System zu implementieren.
Ist auch eher eine sehr absurde Idee einen E-Herd bei Überschuss zu schalten abgesehen von dem Sicherheitsaspekt was ein solches absurdes Vorhaben schon ausschließt, dies hat AlterMann auch nie behauptet, es geht ihm um eine Klimaanlage, die er abhängig vom vorhandenen Stromspeicher und der Sollwertvorgabe bei möglicher Regulierung durch den Netzbetreiber ansteuern will.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Bembi » 17.05.2024, 00:23

Mmh, also hab mir vor kurzem den ganzen Rums auch mal durchgelesen, nachgefragt und erklären lassen.

An den Haushaltszähler kannst Du anschließen was Du willst, solange die Sicherung drin bleibt.
Willst Du subventionierten (netzentgeltfreien) Strom haben, dann brauchst Du erst mal einen separaten Zähler und ab 01.01.2024 bei definierten Anlagentypen ab 4,2 KW eben ein EMS. Und natürlich steuerbare Geräte. Und nur die dürfen dann natürlich an diese Leitung. Dabei zählt nicht, was die Geräte tatsächlich aus dem Netz ziehen, sondern nur die Anschlussleistung.

Hast Du Solar auf dem Dach, dann stellt sich die Frage, ob das mit dem netzentgeltfreien Zähler überhaupt noch Sinn macht. Die Netzentgelte sind unterschiedlich, so dass man ausrechen muss, ob die Grundgebühr für den zusätzlichen Zähler überhaupt wieder dabei herauskommt.
Einige Stromanbieter bieten auch eine pauschale Erstattung an, wenn Du also ein steuerbares Gerät verbaust, dann bekommst Du dafür pro Jahr eine feste Erstattung (bei meinem Versorger 140 Euro). Dafür läuft dann alles über den Haushaltszähler.

Mein Tipp: Bei Messstellenbetreiber nachfragen, da hat jeder so seine eigenen Konstrukte.

Zum Thema:
Da Du ja Solarstrom zum Betreiben benutzen willst, sollte es doch völlig egal sein, denn Du ziehst ja mehr oder weniger keinen Strom aus dem Netz. Folglich kannst Du die Dinger am Haushaltszähler anschließen.
Da Du ja keinen Strom aus dem Netz ziehen willst, müssen sie zumindest abschaltbar sein. Nun kann man Kompressorgeräten wie Klima und WP nicht einfach den Strom abschalten, die müssen heruntergefahren werden.
Unter der Begrifflichkeit SG-Ready bzw. Smart-Grid-Ready versteckt sich diese Steuermöglichkeit. Im einfachsten Falle verbirgt sich dahinter ein Satz Kontakte, die mal mit einem Relais potentialfrei schalten kann.
Dafür habe ich an meine WP ein HmIP-PCBS2 drangebaut, welcher eben genau diese Kontakte schalten kann.

Wesentlich eleganter ist natürlich, auch Einfluss auf die Leistungsaufnahme zu haben. Also wenn das Dach nur 1 KW liefert, dann könnte man die Klimaanlage ebenso auf 1 KW begrenzen. Grundvoraussetzung wäre allerdings, das das Ding überhaupt eine Leistungssteuerung hat. Die einfachen Geräte kennen ja nur Kompressor ein oder aus. Müßtest Du also schon in die höherwertigere Klasse greifen.
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2 x CCU2 und einen Schrank voll mit Restbeständen

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 17.05.2024, 07:01

Bembi hat geschrieben:
17.05.2024, 00:23
Willst Du subventionierten (netzentgeltfreien) Strom haben, dann brauchst Du erst mal einen separaten Zähler und ab 01.01.2024 bei definierten Anlagentypen ab 4,2 KW eben ein EMS.
Das liest sich zumindest so, als ob Du der irrtümlichen Ansicht bist, man hat die Wahl das zu entscheiden ob bei Anlagentypen mit einer SteuVE ab 4,2 kW eine netzdienliche Steuerung stattfindet oder nicht und Du dafür im Gegenzug eine Netzentgeldreduzierung bekommst. Du hast aber keinerlei freie Wahl, es ist bei bestimmten Anlagentypen ab 4,2 kW schlichtweg vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Genau darunter fällt auch die Anlage von AlterMann mit seinem verbauten Stromspeicher.
Sein Netzbetreiber schläft auch nicht, sondern er hat als Nutzer nur den außerordentlichen Komfort, dass ihm das noch im Jahr 2023 verbaut worden ist, er hat also bis zum Jahr 2029 Bestandsschutz, bis er seine Anlage bzw. seine vorhandenen SteuVE entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers und des Netzbetreibers netzdienlich steuern können lassen muss.
Bembi hat geschrieben:
17.05.2024, 00:23
Hast Du Solar auf dem Dach, dann stellt sich die Frage, ob das mit dem netzentgeltfreien Zähler überhaupt noch Sinn macht. Die Netzentgelte sind unterschiedlich, so dass man ausrechen muss, ob die Grundgebühr für den zusätzlichen Zähler überhaupt wieder dabei herauskommt.
Die Frage ob er das netzdienlich steuern lassen muss, stellt sich nicht, das ist einfach ein Gesetz bzw. eine Festlegung der Bundesnetzagentur, durch die Kompetenzen, die diese durch den Gesetzgeber nach $14a EnWG zugesprochen bekommen hat. Im konkreten Fall von dem Nutzer AlterMann mit einer Bestandsanlage muss diese bis zum Jahr 2029 die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen, sein Netzanbieter hat bis dahin ja noch viel Zeit ihn über konkrete Schritte zu informieren.
Bembi hat geschrieben:
17.05.2024, 00:23
Da Du ja Solarstrom zum Betreiben benutzen willst, sollte es doch völlig egal sein, denn Du ziehst ja mehr oder weniger keinen Strom aus dem Netz.
Es kann ihm eben nicht egal sein, da er als Stromspeicher eine SteuVE verbaut hat. Seine Anlage kann er bei Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber nur sinnvoll mit einem verbauten EMS nutzen, ansonsten hat er bei Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber Leistungseinbußen und er will offensichtlich nichts verschenken, sondern selber entscheiden können, was mit seinem Strom bei einem Eingriff durch den Netzbetreiber passiert und das ist nur möglich mit einem EMS, da hat er zumindest die Möglichkeit selber im EMS zu konfigurieren was passiert und lediglich das EMS selber bekommt die Sollwertvorgabe durch den Netzbetreiber.
Da AlterMann ja noch bis 2029 wegen Bestandsbau Zeit hat, kann er sich da ja in aller Ruhe mit dem Elektriker seines Vertrauens absprechen eine passende Lösung verbauen zu lassen bzw. da auch noch Rücksprache mit seinem Netzbetreiber halten.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Xel66 » 17.05.2024, 09:13

Fonzo hat geschrieben:
16.05.2024, 23:26
Es hängt ausschließlich davon ab ob die Gruppe als SteuVE über 4,2 kW Netzanschlussleistung liegt oder eben nicht, ob diese unter die Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung fällt.
Und handelsübliche Klimaanlagen in üblichen Leistungsklassen haben nun mal eine viel geringere Anschlussleistung. Es kommt auf die elektrische Anschlussleistung an, nicht die Kälte- oder Wärmeleistung, die man präsent den Unterlagen entnehmen kann. Und somit stellt sich das Problem für solche Anlage überhaupt nicht. Mal abgesehen davon, dass handelsübliche Klimaanlagen nicht mal über geeignete Schnittstellen zur externen Leistungssteuerung verfügen. Wieder mal ein Beispiel: Hier mal ein PDF mit den technischen Daten der bei mir verbauten Geräte. Hier ist auf Seite 10 zu entnehmen, dass selbst in der größten Kälte-Wärme-Leistungsklasse (7kW) ein maximaler elektrischer Leistungsbezug von 2,57kW erfolgt. Der Anschlusswert liegt in dieser Region und damit weit von Deinen 4,2kW entfernt. Eine Pflicht, dieses Anlage vom Netzbetreiber steuern zu lassen, ergibt sich daher nicht.
Fonzo hat geschrieben:
16.05.2024, 23:26
Ist auch eher eine sehr absurde Idee einen E-Herd bei Überschuss zu schalten abgesehen von dem Sicherheitsaspekt was ein solches absurdes Vorhaben schon ausschließt, dies hat AlterMann auch nie behauptet...
Darum ging es auch gar nicht. Auch hier hast Du wieder mal nicht mitbekommen, dass Deine Behauptung einer pauschalen Steuerungspflicht für Geräte über 4,2kW nicht den Tatsachen entspricht. Und als mein Beispiel habe ich eben einen Induktionsherd mit einem Anschlusswert von 9kW aufgeführt. Und ja, ich bin mir durchaus bewusst, dass es eine absurde Idee wäre, einen Herd in der Leistung zu begrenzen. Es war eben nur ein Beispiel, dass Deine pauschale Behauptung (Pflicht >4.2kW) eben falsch ist. Aber die Leistungsbegrenzung für Staubsauger war übrigens genau so absurd. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Für eine monetäre Wirksamkeit der Steuerungsmöglichkeit/-pflicht durch den Netzbetreiber müssten sowieso alle Geräte über einen separaten gemeinsamen Zähler versorgt werden. Dieses führt in den meisten Haushalten zu umfangreichen Umbauten, da entsprechende Geräte über separate Versorgungsleitungen von der Verteilung mit den Zählern angefahren werden müssten. Sauber ist sowas nur in Neuanlagen zu realiseren. In dieser Konstellation mit separaten Zählern ist nun aber ein kostenfreier Eigenverbrauch wieder nicht möglich, da aller Strom über Abrechnungszähler geht, die aber nicht gegeneinander verrechnet werden (sie haben sogar völlig verschiedene Abrechnungsmodi - was aber kein technisches, sondern ein kaufmännisches Problem ist). Für den kostenfreien Eigenverbrauch müssen sich "erzeugende" Geräte (Solar, KWK etc.) sowie "verbrauchende" Geräte hinter einem gemeinsamen Zähler befinden, damit es eben nicht über einen Zähler geht und bezogene und eingespeiste Leistung separat erfasst werden können. Das ist ein technische Aufgabenstellung, die Deine Werbeprospekte und Vorschriftentexte nicht abbilden.

Und damit bin ich bezüglich dieses Themas raus.

Gruß Xel66
Zuletzt geändert von Xel66 am 17.05.2024, 09:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 17.05.2024, 09:23

Xel66 hat geschrieben:
17.05.2024, 09:13
Auch hier hast Du wieder mal nicht mitbekommen, dass Deine Behauptung einer pauschalen Steuerungspflicht für Geräte über 4,2kW nicht den Tatsachen entspricht.
Das wäre mir neu, das ich das irgendwo behauptet hätte es gäbe eine pauschale Steuerungspflicht für Geräte, wo bitte genau, wenn Du schon so absurde Behauptungen aufstellst? Das sein Stromspeicher eine SteuVE ist und damit steuerungspflichtig ist einfach ein Fakt.

AlterMann
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Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von AlterMann » 17.05.2024, 09:29

cmjay hat geschrieben:
16.05.2024, 18:30
Ja,ich bin nach wie vor daran interessiert, ob schon jemand mit Redmatic eine Klimaanlage steuert.
In diesem Thread (und Unterforum) ging es aber ursprünglich um Homematic IP mit Access Point.
Dann mach besser einen eigenen Thread im richtigen Bereich auf.
Hi
Das Lesen ähnlicher Aufgabenstellungen mit einem vielleicht anderen Lösungsansatz macht mich nicht dummer, vielleicht ist meine Idee ja verbesserungswürdig oder anpassbar oder absurd oder....
LG Egon aka Alter Mann
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