Fonzo hat geschrieben: ↑17.05.2024, 18:48
Es ist aber vieles im Fluss bzw. noch in der Abstimmung...
Genau das ist der Punkt. Es ist im Fluss. Das betrifft aber in erster Linie erst einmal die Kommunikation im Bereich Smart Meter. Es wird ja aller Voraussicht nach so sein, dass eben die Messstellenbetreiber nicht neue Zähler verbauen, sondern (erst mal) ein Smart Meter Gateway dazu bauen, welches dann die Kommunikation mit dem Messtellenbetreiber vornimmt. Und für diese Kommunikation braucht es eben sichere Protokolle, folglich auch entsprechende Spezifikationen.
Was aber nun mein Netzstellenbetreiber mit meinem(n) Zähler(n) macht, dass kann mir ja erst einmal (zumindest technisch) völlig wurscht sein.
Die andere Seite ist der Kommunikationsadapter (CLS), der das Smart Meter Gateway als Proxy nutzen will. Hier ist der Gedanke sicherlich erst einmal, dass man nicht für jeden Zähler ein eigenes Gateway verbaut, sondern auf hinter dem Gateway liegende Geräte zugreifen kann. Für den Messtellenbetreiber typisches Szenario wäre erst mal eine Kaskadenschaltung. Oder auch ein Mieterstrom-Modell
Betrachtet man nun die Darstellung des BSI auf Seite 6
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=8
dann wird deutlich, dass man da schon reichlich Hintertüren eingebaut hat, in einfachsten Falle ein stumpfes Relais. Und warum? Weil man sich durchaus bewußt ist, dass in dem Spiel noch ganz andere Global Player mitspielen, die sich erst mal einen feuchten Kehricht darum kümmern, was da Deutsche Organisationen in ihre Bestimmungen hineinschreiben.
Klar wollen die Geräte-Hersteller ihre Produkte verkaufen. Sie werden das so lösen, dass sie ihre Geräte verkaufen dürfen ohne großen Aufwand zu betreiben. Von Software-Update über Remote-Box, Protokollkonverter oder integraler Bestandteil des Gerätes / der Anlage sind alle Varianten denkbar. Und wenn ich jetzt ModBus als bestehenden Quasi-Standard genannt habe, wird es auch ModBus zu EEBus (oder was auch immer) Konverter geben.
Perspektivisch reden wir hier über ein Thema, was uns sicherlich in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Was sich davon aber als Standard durchsetzt und wie das dann praktisch für den Endverbraucher aussieht, darüber können wir vermutlich nach 2032 weiter diskutieren.
Ich sage dazu, den Ball flach halten und abwarten.
Kommen wir auf die Ursprungsfrage zurück:
Als End-Verbraucher hat man einen Stromlieferungsvertrag mit dem Versorger geschlossen. Damit sind ein paar Bedingungen verknüpft, u.a. auch die Regelungen des Netz- wie auch des Messstellenbetreibers. Hält man sich nicht an diese Bedingungen, könnte der Messstellenbetreiber auf die Idee kommen, den Zähler wieder auszubauen. Darüber hinaus könnten weitere Konsequenzen (z.B. unterlassener Anmeldepflicht) entstehen.
Wenn man sich auf die sichere Seite stellen will, dann beauftragt man entweder einen zertifizierten Elektriker, oder aber man muss selbst bei seinem Versorger (bzw. Netzbetreiber) nachfragen. Gibt der (schriftlich) grünes Licht, hat man keine Sorgen.
Ansonsten wird der sich schon irgendwie dazu äußern, was zu tun und zu lassen ist.
Aus diesem Grunde würde ich die Beurteilung, ob das Verbauen von z.B. 5 x 2KW Splitt Klima (also insg. 10KW) jetzt anmeldepflichtig ist oder nicht, dem Netzbetreiber überlassen.
Das größere Problem sehe ich aber gar nicht an dieser Stelle sondern in der Frage, wie ich denn die Dinger an die Solarleistung anpassen kann. Die meisten Splitt-Klima-Geräte liegen ja deutlich unter 4,2 KW. Wieso sollte der Hersteller folglich eine Leistungssteuerung oder Abschaltvorrichtung verbauen. Klimakompressoren über Schaltaktoren den Strom zu klauen ist vermutlich keine gute Idee. Und die meist mitgelieferte Fernbedienung eher Handbetrieb.
Bei größeren Anlagen wird man auch eher auf Multi-Splitt Geräte zurückgreifen, also Installationen mit einem Aussenaggregat und mehreren Innenaggregaten. Die wiederum liegen i.d.R. über 4,2 KW, und dann müssen sie natürlich wieder den aktuellen Anforderungen genügen. Ob die aber einfach nur auf 4,2 KW begrenzen oder aber dynamisch regelbar sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Dass auch die meisten Wärmepumpen kühlen können, sei hier als Denk-Alternative nochmal erwähnt.
Insofern müßte man erst einmal die Frage beantworten, ob man denn überhaupt geeignete Geräte für solch einen Zweck findet, was sie kosten und ob man das investieren will und erst dann, wie man das mit dem Versorger geregelt bekommt. Sonst stellt sich die Frage nämlich gar nicht.